Bild: Thomas Wolf, www.foto-tw.de / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0
Der Wirtschaftsstandort Deutschland ist besser als sein Ruf. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland spricht die gute Infrastruktur für Mobilität, Kommunikation und Energie, das duale Ausbildungssystem, hohe Innovationsfähigkeit, große kreative Potenziale, Rechtssicherheit und stabile soziale Verhältnisse. Handwerk, Mittelstand, Start-ups und Selbständige sind nach wie vor das Rückgrat der deutschen Wirtschaft:
- Sie stehen für Wachstum und Wohlstand unserer Volkswirtschaft;
- Sie schaffen Arbeitsplätze, bilden junge Menschen aus und prägen durch Investitionen die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands;
- Sie stehen für die kontinuierliche Modernisierung und Zukunftsfähigkeit unseres Landes;
- Sie schaffen die Voraussetzung für eine Transformation hin zu einer ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltigeren Wirtschaftsweise.
Deshalb muss diese Erfolgsgeschichte im Interesse der gesamten Gesellschaft in Deutschland und der EU fortgeschrieben werden!
Keine Frage: Wir alle stehen vor großen Herausforderungen. Dazu zählen steigende Energiepreise, zunehmender Fachkräftemangel, Defizite in der Infrastruktur, im Bildungssystem, bei der Digitalisierung, zu viel Bürokratie sowie zu lange Planungs- und Genehmigungsverfahren. Darauf haben Anfang des Jahres die Spitzenverbände der Wirtschaft, BDA, BDI, DIHK und ZDH, hingewiesen und uns alle zum „Durchstarten für den Standort Deutschland“ aufgefordert.
Auch wir als AGS sind deshalb aufgerufen uns einzubringen und die Rahmenbedingungen konstruktiv mitzugestalten, damit Deutschland als Wirtschaftsstandort an Attraktivität und Substanz gewinnt – dies erst recht mit Blick auf die hohe Komplexität des Transformationsprozesses, der uns als Gesellschaft in allen Bereichen des Lebens betrifft.
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung baut auf Gründergeist, Innovationen und Unternehmertum. In der Tat: Neue Ideen, Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle modernisieren nicht nur die Wirtschaftsstruktur, sondern schaffen Wertschöpfung und neue Arbeitsplätze.
Aufgrund der multiplen geopolitischen Krisen hat die Bundesregierung zuletzt das Wachstumschancengesetz auf den Weg gebracht, das sich z.Z. im Vermittlungsausschuss befindet. Es sieht ein Entlastungsvolumen von rd. 33 Mrd. Euro vor, davon entfallen rd. zwei Drittel auf Länder und Gemeinden. Es beinhaltet u.a. Investitionsprämien, Abschreibungserleichterungen und verbesserte steuerliche Förderungen für Forschung und Entwicklung.
Wir als AGS wollen lösungsorientiert daran arbeiten, Rahmenbedingungen zu verbessern und dafür zu sorgen, dass unternehmerisches Engagement in unserem Land weiterhin eine Zukunft hat. Deutschland muss seine Standortfaktoren für Wachstum, Wertschöpfung und Beschäftigung verbessern und damit auch den sozialen Zusammenhalt verstärken. Nur starke und wettbewerbsfähige Unternehmen haben mittel- und langfristig eine Zukunft.
Die Transformation ist nicht nur eine Herausforderung, sie ist auch eine Chance! Lasst sie uns nutzen!
Deshalb fordert die AGS:
Steuern senken - Gegenfinanzierung möglich
Der Standortwettbewerb wird auch über Steuern geführt. Unsere Steuersätze liegen im Rahmen der OECD deutlich über dem Durchschnitt. Im Interesse unserer Wettbewerbsfähigkeit müssen wir deshalb über eine Reform des Steuersystems diskutieren. Das Prinzip sollte sein: breite Steuerbasis, niedrigere Steuersätze.
Unsere Forderungen:
- Um kurzfristig die Liquidität der Unternehmen zu verbessern, sollte ein Verlustrücktrag ermöglicht werden, und zwar im Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftssteuerrecht. Geprüft werden sollten auch steuerfreie Rücklagen (z.B. für Energiekosten und energieeinsparende Investitionen).
- Erforderlich sind ferner gezielte steuerliche Anreize für Investitionen in die
Digitalisierung
So könnten einbehaltene Gewinne, die für diese Zukunftsinvestitionen eingesetzt werden, geringer oder überhaupt nicht besteuert werden. Das gilt auch für Investitionen in die Defossilisierung. Die Unternehmen benötigen liquide Mittel zur Transformation. Zusätzlich sind deshalb Investitionsprämien sinnvoll. Diese müssen gezielt für klimaschonende und allgemein innovative Technologien bereitgestellt werden.
- Neben einer umfassenden Reform des Unternehmenssteuerrechts besteht kurzfristig Handlungsbedarf bei der laufenden Anpassung der Grundfreibeträge und des Einkommens, ab dem der Höchststeuersatz greift.
- Die Bundesregierung hat für das gesamte produzierende Gewerbe die Stromsteuer auf das EU-Minimum gesenkt, allerdings nur zeitlich befristet für 2024 und 2025 mit Option um weitere drei Jahre. Wir fordern demgegenüber die Stromsteuersenkung für Wirtschaft und Verbraucher insgesamt. Das wäre jetzt der richtige Impuls zur Elektrifizierung und Defossilisierung.
- Die Umsetzung der Grundsteuerreform darf nicht zu einer Mehrbelastung der Wirtschaft führen.
- KMUs stehen selbst in der Nahversorgung mit großen multinationalen Unternehmensketten im Wettbewerb. Deshalb fordern wir die Mindestbesteuerung von 15% bei der Körperschaftsteuer auch für unseren Mittelstand in der EU.
- Als Gegenfinanzierung für die geforderten Steuerentlastungen bieten sich an:
- Alle vorhandenen staatlichen Beihilfen und Förderinstrumente (z.B. ERP-, KfW-Programme) sind auf deren Tauglichkeit für den Transformationsprozess zu prüfen, ggfs. nachzubessern oder - zeitlich gestreckt – abzuschaffen;
- Abbau von CO2-schädlichen Subventionen;
- Bekämpfung von Steuerbetrug und -hinterziehung (allein bei der Mehrwertsteuer geht es in der EU um Mindereinnahmen von deutlich mehr als 100 Mrd. Euro);
- Einführung der Finanztransaktionssteuer.
Nur mit Fachkräften gelingt die Transformation
Überall in Deutschland fehlen Fach- und Arbeitskräfte. Der demographische Wandel verschärft die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt. Die von der Bundesregierung vorgelegte Fachkräftestrategie zeigt, wie wichtig die Lösung dieser Probleme zur Standortsicherung in Deutschland ist. Dazu gehören die volle Ausschöpfung der inländischen Potenziale und eine funktionierende Erwerbsmigration.
Unsere Forderungen:
- Gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung von beruflicher und akademischer Ausbildung.
- Erhöhung der Abschlussquoten von Schülerinnen und StudentInnen – ohne Absenkung der Standards, mit mehr Lehrkräften und kleineren Klassen. Deutlicher Ausbau des Projektes „Profis in die Schulen“ als fester Bestandteil des Stundenplanes der Sekundarstufen.
- Modernisierung und digitale Ertüchtigung der Berufsbildungsinfrastruktur (Berufsschulen, überbetriebliche Bildungsstätten).
- Neue Initiativen für Aus-, Fort- und Weiterbildung: Die Unternehmen sollten dafür Direktzuschüsse erhalten, aber z.B. auch Prämien, Freibeträge und dgl. mehr.
- Höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen, flankiert durch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Arbeitszeitmodelle, Kinderbetreuung), aber auch von Rentnern.
- Beschleunigung der Abläufe bei der Anwendung des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.
- Vereinfachung der Anerkennung von europäischen und internationalen Bildungs- und Berufsabschlüssen.
- Für innerbetriebliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sollte es Direktzuschüsse geben, aber z.B. auch Freibeträge, Prämien und dergl. mehr.
Bürokratieabbau muss bei den Unternehmen ankommen
Deutschland steht für Rechtssicherheit und unternehmerische Freiheit – wichtige positive Standortfaktoren. Allerdings wird uns im Rahmen der OECD ein deutlicher Rückgang der Regulierungsqualität bescheinigt. Gerade in Zeiten sinkender Investitionen aus dem In- und Ausland, steigender Kosten und Arbeitskräftemangel muss endlich der Bürokratieabbau so gut gelingen, dass er im Alltag der Unternehmen auch tatsächlich als Befreiungsschlag spürbar wird.
Unsere Forderungen:
- Die Digitalisierung muss bei diesem Thema eine größere Rolle spielen. Das bedeutet nicht nur die weitgehende Entlastung von Berichtspflichten, Genehmigungsverfahren und sonstigen Verwaltungsdienstleistungen für die Unternehmen, sondern auch eine konsequente Digitalisierung. Dies könnte beispielsweise die vermehrte Einführung von Online-Plattformen („easy-to-use“) umfassen, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und die Effizienz zu steigern. Wir fordern deshalb ein e-Government-Portal für Bund, Länder, Kreise und Kommunen.
- Die Verwaltung in Deutschland muss sich mehr als Partner der Wirtschaft verstehen. Dazu gehört bei komplexeren Verwaltungsvorgängen u.a. auch die Einrichtung von sog. One-stop-shops und „Single Window“-Plattformen. Diese Plattformen bieten gerade dem Mittelstand die Möglichkeit, dass alle relevanten Daten nur einmal erfasst werden müssen. Darüber hinaus könnten Beratungs- und Unterstützungsangebote für Selbständige und kleine Unternehmen bereitgestellt werden. Konkrete Beispiele sind der Zugang zu Fördermitteln oder die Beratung über Sozialversicherungspflichten.
- Das neue 4. Bürokratieentlastungsgesetz des Bundesjustizministeriums muss nachgebessert werden. Es greift nur einen Bruchteil der 400 Vorschläge auf, die die Wirtschaftsverbände vorgetragen haben.
Start-up-Strategie weiter zügig umsetzen
Die neue Bundesregierung hat am 27. Juli 2022 erstmalig eine umfassende Start-up-Strategie beschlossen. Die Maßnahmen in den zehn Handlungsfeldern müssen jetzt zügig umgesetzt werden.
Unsere Forderungen:
- Bei der Umsetzung der Start-up-Finanzierung spielt der sog. Zukunftsfonds (rd. 10 Mrd. Euro bis 2030) eine zentrale Rolle. Hier ist bereits eine Reihe von beachtlichen Fortschritten erzielt worden. Bund und Landesförderinstitute sollten eng zusammenarbeiten.
- Erleichterter Zugang zu Kapital durch Projektförderung sowie öffentliche Fonds für Wagniskapital.
- Wir treten für eine „Kultur der zweiten Chance“ ein.
- Gründungen insgesamt erleichtern. Dies gilt auch für Start-ups in den Bereichen Handwerk, Kunst und gemeinwohlorientierte Aktivitäten.
- Förderung von Existenzgründungen speziell für Frauen sowie in strukturschwachen Regionen.
- Organisatorische Unterstützung für GründerInnen durch One-Stop-Shops. Dazu gehört auch die Einrichtung eines Internet-Portals mit allen Förderprogrammen der EU, des Bundes und der Länder. Das Internet-Portal muss für die AntragstellerInnen dialogfähig sein, und zwar KI-gestützt.
Mit Investitionen, Innovationen und F&E die Zukunft gestalten
Deutschland muss zum einen den Investitionsstau abarbeiten, zum anderen die Herausforderungen der Klima- und Energiepolitik sowie der geopolitischen Veränderungen Rechnung tragen. Das gelingt nur, wenn staatliche und private Investitionen mobilisiert werden.
Unsere Forderungen:
- Die Investitionen von Bund, Ländern und Kommunen werden dauerhaft auf 3% des BIP angehoben und entsprechend fortgeschrieben.
- Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz, Digitalisierung, Energienetze und Bildung müssen von der nationalen Schuldenbremse ausgenommen werden.
- Die Mobilisierung von privatem Kapital für die Zukunftsinvestitionen muss über den von der SPD vorgeschlagenen Deutschlandfonds erfolgen.
- Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen deutlich vereinfacht und beschleunigt werden. Beispiele für den neuen „Deutschland-Takt“ sind das LNG-Terminal in Wilhelmshaven und das Tesla-Werk in Grünheide. Ein weiteres gutes Beispiel ist die EU-Richtlinie für den Ausbau erneuerbarer Energien. Sie ermöglicht u.a. den Ausweis sog. Beschleunigungsgebiete („Go-to-areas“). Das sind Standorte an Land, auf See oder in Binnengewässern, die für die Errichtung von erneuerbaren Energie-Anlagen besonders geeignet sind.
- Auch die Investitionen in F&E müssen nachhaltig gesteigert werden (3,5% des BIP). Die F&E-Ausgaben der Unternehmen sollten steuerlich mit mehr als 100% für Wagniskapital und Digitalisierung unterstütztwerden.
Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Kosten und Preisen
Die erklärten Klimaziele sehen eine Reduktion von CO2-Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 65% vor. Bis 2045 soll die Treibhausgasneutralität erreicht sein. Dafür brauchen wir mehr erneuerbare Energien, aber zugleich auch weniger Energieverbrauch und eine Steigerung der Energieeffizienz. Diese Umstellung der Energieversorgung muss zu Kosten und Preisen erfolgen, die nicht die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen beeinträchtigt.
Unsere Forderungen:
- Auch der Mittelstand benötigt wettbewerbsfähige Energiepreise. Deshalb muss sichergestellt werden, dass bei Überlegungen dazu alle Unternehmen einbezogen werden.
- Wir wollen, dass der Industriestrompreis schnell und unbürokratisch auch auf die Belange des Mittelstandsabgestimmt wird. Es ist darauf zu achten, dass bei der Umsetzung die Fehler der Strompreisbremse vermieden werden. Diese Maßnahme hilft allen Unternehmen, insbesondere Produktion und industrielle Wertschöpfung zu sichern und die Transformation zur Klimaneutralität noch besser zu meistern.
- Letztlich geht es um ein neues Energiemarktdesign mit den Zielen der Unabhängigkeit, Klimaschutz, Effizienz, aber auch bezahlbaren Preisen. Das bedarf einer leistungsfähigen Infrastruktur von intelligenten Stromnetzen (Smart Grid) sowie intelligenter Messsysteme für dynamische Stromtarife (Smart Metering).
- Zum neuen Design gehören auch eine Wasserstoffinfrastruktur und der entsprechende Hochlauf der Elektrolyse-Kapazitäten für die Grüne Wasserstoffproduktion sowie deren Speicherung. Für neue noch zu entwickelnde Technologien zur Energieerzeugung oder Verfahren sind wir offen.
- Zusätzlich benötigen wir ein politisches Instrument, das die Wettbewerbsfähigkeit
garantiert und gegebenenfalls die Mehrkosten einer klimaneutralen Produktion in den Anfangsjahren deckt. Die Märkte dafür müssen sich noch entwickeln. Die Politik hat dabei eine wichtige Aufgabe, insbesondere hinsichtlich Förderung, Anschubfinanzierung, Regulierung und Steuerung. Attraktive Investitionssignale müssen gegeben werden. Notwendig sind Sonderabschreibungen und Investitionszulagen, um private Investitionen anzuregen. Die Wirtschaft braucht langfristig verlässliche Ansagen und belastbare Entscheidungen.
- Der EU-Emissionshandel (ETS) erfasst derzeit rd. 40% der gesamten CO2-Emissionen der EU. Neben der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie ist der innereuropäische Luftverkehr und die Schifffahrt enthalten. Ab 2027 sollen der Gebäudesektor, der Straßenverkehr und weitere Industriesektoren einbezogen werden. Wir treten dafür ein, dass das ETS als ein integriertes System weiterentwickelt wird. Dabei sehen wir CO2 als Rohstoff. Die Weiterverarbeitung zu Karbon-Vorprodukten soll gefördert werden, um dadurch die Resilienz in der Wertschöpfungskette zu optimieren.
Digitalisierung: Mehr Investitionen in Netze und Cybersicherheit
Die Digitalisierung ist im 21. Jahrhundert das Fundament der Wirtschaft, Verwaltung und Kommunikation. Deutschland hat historisch und aktuell das Potenzial zu einer führenden Digitalmacht, sofern die Möglichkeiten konsequent und konstruktiv genutzt werden. Dies gilt für alle Politikfelder! Zu den unverzichtbaren Rahmenbedingungen gehören u.a. digitale Unabhängigkeit, Flexibilität, Offenheit und Innovation, aber auch Datenschutz und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit.
Unsere Forderungen:
- Mehr Investitionen in die digitale Infrastruktur: Ausbau von Breitbandnetzen, 5G/6G-Technologie und mobile offene Funknetzwerke (openRAN), um eine flächendeckende, leistungsfähige und sichere digitale Infrastruktur zu gewährleisten.
- Cybersicherheit stärken: In der nationalen Sicherheitsarchitektur spielt das BSI eine zentrale Rolle. Ihre Zuständigkeiten sind mehrfach erweitert worden. Die Allianz für Cyber-Sicherheit umfasst derzeit rd. 5.000 Institutionen. Als Gestalter einer sicheren Digitalisierung ist sie auch für den Mittelstand z.B. in der Risikobewertung von Technologien, Produkten und Dienstleistungen unverzichtbar.
- Auf europäischer Ebene unterstützen wir einen einheitlichen Zertifizierungsrahmen, der hohe Sicherheitsstandards für IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse gewährleisten soll. Zertifizierte Unternehmen könnten einen Versicherungsrabatt bekommen. Gesamtwirtschaftlich gewinnt der Cybersicherheitsmarkt in Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der EU zunehmend an Bedeutung.
Europäischer Binnenmarkt muss gestärkt werden
Der EU-Binnenmarkt wurde bereits mit dem Vertrag von Rom 1958 geschaffen. Er umfasst den Handel mit Waren, Dienstleistungen und Kapital – ohne Zollschranken und Grenzen. Heute stellt er den weltweit größten Binnenmarkt dar. Der deutsche Mittelstand ist das Rückgrat auch der EU-Wirtschaft. Er repräsentiert 99,8% der wirtschaftlichen Aktivitäten in der EU, beschäftigt etwa 100 Mio. Menschen. Der Anteil am BIP liegt bei über 53% (Quelle: BMWK). Unsere Unternehmen sind nur erfolgreich, wenn wir Europa und den gemeinsamen Binnenmarkt im Blick haben.
Unsere Forderungen:
- Die z.T. immer noch bestehenden bürokratischen und nicht-tarifären Hemmnisse müssen vollständig beseitigt werden. Es bedarf deshalb unmittelbar nach den Europawahlen am 9. Juni 2024 einer neuen Initiative zur Vertiefung des Binnenmarktes.
- Der Mittelstand muss stärker als bisher im Zentrum der EU-Wirtschaftspolitik stehen und unterstützt werden.
- Die europäische Industriestrategie (Green Deal Industrial Plan) muss als Teil einer umfassenden Standort- und Resilienzstrategie weiterentwickelt und strategisch auf die Zukunft und die neuen Rahmenbedingungen im globalen Wettbewerb ausgerichtet werden. Dazu gehören starke Sozialpartnerschaften, faire Arbeitsbedingungen und hohe soziale Standards. Die Wirtschaft ist zu unterstützen, den Wandel hin zu klimaneutralen und kreislaufbasierten Verfahren zu vollziehen mit den Schwerpunktbereichen: grüner Wasserstoff, Batterie- und Speichertechnologien, Elektromobilität, Wind- und Solarkraft sowie Biotechnologie.
- Wir brauchen eine Weiterentwicklung des europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts. Es geht nicht mehr nur um den innereuropäischen, sondern auch um den globalen Wettbewerb, dem sich Unternehmen jeder Größe ausgesetzt sehen. Nicht nur bei uns zerstören Unternehmen mit zu großer Marktmacht den Wettbewerb. Innovation und gemeinsame Anstrengungen spielen auf europäischer Ebene eine große Rolle. Das Innovationspotenzial lässt sich nur nutzen, wenn eine europäisch geeinte Wissens- und Forschungslandschaft mit einem dichten Netz an Kooperationen, gemeinsamen Programmen und gezielt geförderten großen Zukunftsprojekten im Fokus steht.
- Wir müssen weg von der Ad-hoc-Kontrolle von nationaler Beihilfe. Langwierige Genehmigungs- und Beihilfeverfahren müssen vereinfacht werden.
- Die Qualität der EU-Gesetzgebung muss optimiert werden. Sie muss einfach, gründlich mit den Interessen auch der Wirtschaft abgewogen und klar verständlich sein. Bei der Umsetzung von EU-Recht ins nationale Recht dürfen unsere Unternehmen gegenüber ihren internationalen Wettbewerbern nicht benachteiligt werden.
Die Herausforderungen der Transformation sind für unsere Gesellschaft insgesamt groß; denn sie umfasst alle Lebensbereiche. Die Gestaltung förderlicher Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und damit für den Mittelstand ist von immenser Bedeutung.
Nur wenn es uns gelingt, Deutschland wettbewerbsfähig zu halten und den Industriestandort zu stärken, wird es uns gelingen, den Wohlstand zu sichern und die Zukunft mit Verantwortung nachhaltig zu gestalten.